1. Geltung:
Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil unserer Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Leistungen. Sie gelten gegenüber allen Käufern, Bestellern oder Auftraggebern, des weiteren für alle Folgegeschäfte in laufender oder zukünftiger Geschäftsverbindung, auch wenn bei einem späteren Abschluss nicht erneut darauf hingewiesen wird. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen sind ungültig.
2. Naturstein-Beschaffenheiten(Muster, Farben, Materialeigenschaften etc.):
Bemusterungen sind unverbindlich und geben nur das allgemeine Aussehen des Steines wieder. Handmuster können nie alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Struktur des Natursteins wiedergeben. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede und Aderungen ferner für Naturfehler wie offene Stellen, schwarze Tupfen, Poren, Risse, Quarzadern, Kristalle, Fossilien oder sonstige Versteinerungen etc. wird keine Haftung übernommen, weil sie keine Wertminderung des Natursteins sind. Bei Marmor sind Kittungen, oder die Verstärkung durch unterlegte Platten (Verdoppelung) oder die Verstärkung durch Netze oder Klammern, je nach Beschaffenheit des betreffenden Marmors unvermeidlich. Sonst könnte dieser Naturstein überhaupt nicht als Natursteinprodukte verarbeitet werden. Bei spaltbaren Materialien wie z.B. Schiefer- und Quarzitplatten sind Stärkentoleranzen von 20 Prozent Toleranz notwendig.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass bei bestimmten Natursteinbelägen nach dem Verlegen Ausblühungen auftreten können. Daher empfehlen wir, nur mit gewaschenem Sand und mit Trasszement zu verlegen! Außerdem ist unbedingt eine Bodenisolierung gegen Feuchtigkeit vorzunehmen. Eine Garantie für Ausblühungen kann nicht übernommen werden, da es sich um ein Naturmaterial handelt. Bei Verlegung im Freien sind viele Materialien nicht Frostbeständig. Für Frostbeständigkeit kann ebenfalls keine Garantie übernommen werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen vorherige Anfragen über die Eigenschaften des Materials.
3. Musterplatten:
Kleine Handmuster des Lagerbestandes stehen jederzeit kostenlos zur Verfügung. Original-Musterplatten werden berechnet, der Betrag wird bei Auftragserteilung zurückerstattet.
4. Muster, Farben, Stärke und Gewichte:
Natursteinplatten können in Farbe, Stärke und Bearbeitung nie ganz einheitlich geliefert werden. Auch dann nicht, wenn die Lieferung nach vorgelegten Durchschnittsmustern zu erfolgen hat. Für die Stärke ist zum vorgeschriebenen Spielraum noch eine Toleranz von mindestens 10% zu gewähren.
5. Fracht- und Gewichtsangaben
werden nach Erfahrungssätzen angegeben und sind für uns unverbindlich.
6. Bestellungen nach Plänen und Skizzen
müssen die genaue Stückzahl und Größe der gewünschten Platten enthalten, da wir ohne diese Angaben keine Haftung für deren Richtigkeit übernehmen können.
7. Im Fall von Mängeln
haben wir das Recht, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
8. Beanstandungen
von Kaufleuten im Sinne HGB sind alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, aber spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware anzuzeigen! Vom Käufer, der kein Kaufmann ist, sind alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware in jedem Fall vor der Weitervereinbarung, vor dem Einbau oder vor dem Verlegen schriftlich anzuzeigen! Die Prüfung der Ware hat sofort bei Abholung oder Anlieferung zu erfolgen. Nicht rechtzeitig gerügte Mängel gelten unwiderruflich als genehmigt; spätere Beanstandungen von bereits verarbeitetem, eingebautem oder verlegtem Material sind – auch hinsichtlich nachträglicher Gesteinsverfärbungen oder Ausblühungen – ausgeschlossen.
Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen am Fälligkeitstag in vereinbarter Weise zu zahlen. Der Käufer hat seine ihm wegen angeblicher Mängel zustehenden Rechte gesondert geltend zu machen. Auch im Falle einer berechtigten Beanstandung werden Ansprüche wegen ausgefallener Löhne, entgangenen Gewinns oder dergleichen von uns abgelehnt. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen stattzufinden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können auf keinen Fall anerkannt werden.
9. Gefahrtragung:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, wenn die Ware in unserem Werk versandbereit oder übergabebereit ist. Das gilt auch dann, wenn eine Anlieferung der Ware durch uns vereinbart worden ist. Für den Fall einer vom Käufer zu vertretenden fehlgeschlagenen oder verzögerten Warenanlieferung, insbesondere falls Wartezeiten zu unseren Lasten entstehen, sind wir berechtigt Kostenerstattung zu verlangen.
10. Angebote & Vertragsabschluß:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich: Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Angebote gelten vorbehaltlich endgültigen Vertragsabschlusses nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Die auf Briefen des Bestellers angegebenen anderslautenden Bedingungen und Vorschriften haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich angenommen sind. Alle mündlichen oder telefonischen Erklärungen sowie alle Erklärungen unserer Mitarbeiter und Vertreter und die von diesen getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
11. Preise
verstehen sich ohne Verbindlichkeit in €uro zzgl. MwSt. ab Lagerort. Wenn aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Verlängerung der Materialgestehungskosten eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen.
12. Lieferungsmöglichkeit:
Sämtliche Bestellungen werden nur unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Betriebsstillegung, Betriebsstörungen, Wagen- oder Behältermangel, Bahnsperren, Probleme in den Steinbrüchen oder fremden Werken sowie in der Beschaffung des notwendigen Rohmaterials und sonstige unvorhergesehene Fälle, entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen. In der Angebotsphase sind Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten und beginnen erst nach Auftragserteilung. Selbstverständlich werden die Lieferzeiten, soweit nur irgend möglich, pünktlich eingehalten. Wir lehnen ausdrücklich Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung grundsätzlich ab. Aus einer etwa verspäteten Lieferung kann nicht das Recht auf Rücktritt vom Vertrag abgeleitet werden.
13. Verpackung
wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen.
14. Versand
geschieht ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ohne Haftung für Bruch, Diebstahl und dergleichen. Das gleiche gilt auch bei der Übernahme von Franco-Lieferungen. Das Bruchrisiko ist nicht mit eingeschlossen. Die Erklärung in den Frachtbriefen „Mangelhaft verpackt“ ist von den Bahnbehörden vorgeschrieben und macht uns nicht haftbar für Bruchschäden.
15. Transportschäden:
Wird bei Ankunft eine Beschädigung der Sendung festgestellt, möge der Empfänger sich diese sofort auf dem Frachtbrief bestätigen lassen. Bei Versand mittels LKW ist ein Protokoll aufzunehmen, in dem der Umfang der Beschädigungen genau verzeichnet ist. Dieses Protokoll ist vom Fahrer zu unterzeichnen. Maßgebend für etwaige Entschädigung sind die Bedingungen unserer Versicherung. Transportversicherung kann auf Wunsch unter Berechnung zuzüglich ungefährer Fracht zu Lasten des Bestellers übernommen werden.
16. Für die Zahlung
gilt die auf der Rechnung angegebene Zahlungsbedingung. Bei Zahlung mit Dreimonatsakzept hat der Käufer die Diskontspesen zu tragen (spesenfreies Akzept). Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen in bar oder Leistung einer Sicherheit auch für schon bestätigte Aufträge vor Absendung der Ware zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen die Sicherstellung der vereinbarten Kaufsumme ermöglicht. Bei Zahlung durch Wechsel oder Schecks übernehmen wir keine Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorlegung und Protestierung. Rückgabe oder Verfall ohne Rückvergütung der Diskontspesen und Geltendmachung der Forderungen bleibt uns vorbehalten. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, bankmäßige Zinsen in Anrechnung zu bringen. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Unsere Forderungen – auch bei Stundung – ist sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.
17. Eigentumsvorbehalt:
Der Käufer erkennt ausdrücklich an, daß der nachstehende Eigentumsvorbehalt für alle unsere Lieferungen als vereinbart gilt. Wir behalten uns bis zur Bezahlung des Kaufpreises und der etwa anfallenden Zinsen und Kosten das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Zahlung in Wechseln oder Schecks bis zu deren vollständigen Einlösung bestehen. Solange unser Eigentum nicht erloschen ist, erfolgt jede Weiterveräußerung oder jede Be- oder Verarbeitung durch den Käufer als unseren Beauftragten für uns, ohne daß der Käufer daraus eine Forderungen gegen uns erlangt. Verkauft der Käufer unsere Ware oder baut er sie in ein Grundstück ein, so tritt er schon im voraus die ihm aus der Veräußerung oder dem Einbau entstehende Kaufpreis- oder Werklohnforderung gegen den Dritten mit allen Nebenrechten ab. Der Käufer hat uns hierüber unaufgefordert zu unterrichten. Er ist verpflichtet, dem Dritten auf unser Verlangen die Abtretung bekanntzugeben und uns den Nachweis hierüber zu erbringen. Übersteigt die abgetretene Forderung unsere Forderung um mehr als 20%, verpflichten wir uns, dem Käufer den überschießenden Betrag seiner Forderung auf Verlangen freizugeben.
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die uns zustehenden Forderungen anzuzeigen. Er ist ferner verpflichtet, uns auf Verlangen alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat er uns die Namen und Anschriften der Schuldner abgetretener Forderungen mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist ferner verpflichtet, uns eine Urkunde über die Abtretung auszustellen. Der Eigentumsvorbehalt gemäß vorstehender Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn unsere Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen wird und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Befindet sich der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so kann der Verkäufer für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen aus allen Abschlüssen Barzahlung vor Lieferung der Ware verlangen.
18. Datenschutz:
Der Käufer wird hiermit gemäß §33 Bundesdatenschutzgesetz davon in Kenntnis gesetzt, dass der Verkäufer die vollständige Anschrift sowie weitere im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehende Angaben des Käufers, soweit diese für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sind, maschinell verarbeitet. Die vertrauliche Behandlung von Daten wird gewährleistet.
19. Haftung:
Schadenersatzansprüche jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der CAMT GmbH fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen oder Folgekosten.
20. Es gilt deutsches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Dresden zuständige Gericht. Hat der Käufer seinen Sitz außerhalb des Gebietes Deutschland, kann der Verkäufer auch das für den Käufer zuständige Gericht wählen.
Änderungen vorbehalten.